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Ich wohne seit 20 Jahren im Kleingarten und habe einen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverband. Wir sind aber kein keleigartenverein. Besteht die Möglichkeit aufgrund des Gewohnheitsrechtes offiziell meinen Wohnsitz dort anzumelden? Ganz in der Nähe haben vor 10 Jahren 60 Aussteiger dies bei uns in Kiel durchsetzen können. Sie mußten ihre alternative Lebensform aber beweisen. Damals war ein sehr fortschrittlicher Bürgermeister. Meine Alternative Lebensform die sich auf grundlegender Spiritueller Suche gründet ist auch problemlos nachzuweisen (www.sternen-motoren.de, www.sternen-wissen.de) und ist meiner Umgebung bekannt.
Den Kleingarten gatte ich ursprunglich direkt von der Stadt gepachtet und die hat sie dann zwecks Arbeiterleichterung dem Kleingartenverband übergeben.
Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Gepostet vor 530 Tage und 11 Stunden.
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Status: GESCHLOSSEN
 
 
 
 
 
 

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Schon probiert:
Mein Einkommen ist zur Zeit sehr gering, daher wäre ich für geringe Kosten dankbar. Außerdem könnte ich auch erst nächsten Monat zahlen. Vielen Dank

 
 
 
 
 
 
Gepostet von raschwerin vor 530 Tage und 11 Stunden.

Antwort des Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie haben durchaus die Möglichkeit, sich auch hauptwohnsitzlich in der Gartenlauben anzumelden.

Analog dazu gibt es auch die Möglichkeit, sich in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz anzumelden.

 
 
 
 
 
 
vor 528 Tage und 18 Stunden.

Kundenantwort

Einen schönen Tag Herr Schwerin,

Danke für Ihre Antwort. Ihre Antwort beruht auf einer anderen Gesetzesgrundlage. (Können Sie mir die nennen mit §) als das BundesKleingGartengesetz. Hier ist eindeutig festgeschrieben, das es verboten ist im Kleingarten zu wohnen. Offenbar muß man die Zustimmung der Stadt bewirken wie schon erwähnt in Kiel, um es legal zu haben. In Hamburg und Berlin soll es auch solche Außnahmegenehmigungen geben.
Selbst wenn ich zum Einwohnermeldeamt gehe und die meinen Wohnsitz in der Kleingartenanlage eintragen und akzeptieren, könnte es nicht sein, daß der Kleingartenverband mir daraufhin kündigt. Bislang haben sie mich geduldet auch mit meinem Holzofen, was laut Kleigartengesetz auch nicht sein darf. Die Praxis zeigt jedoch eine andere Realität.
Ich möchte Frieden in der Kleigartenanlage deshalb muß es von der Stadt oder offizieller Stelle erlaubt sein, sonst stelle ich einen Briefkasten auf und er erzeugt ständig Mißgunst.
Wie ist es mit Abfallentsorgung? Muß ich dann einen Mülleimer buchen. Ich bin Umweltschutzer und ernähre mich haupsächlich geistig, so daß es absurt wäre eine teure Mülltonne zu zahlen. Was ist mit dem Schornsteinfeger, müßte ich dem dann auch Rechenschaft ablegen über meine Abgaswerte und jährliche teure Messungen bezahlen?
Ich lebe übrigens ohne fließend Wasser und ohne Strom.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir dazu Antworten geben können?

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 
 
 
 
Gepostet von raschwerin vor 528 Tage und 18 Stunden.

Antwort des Experten

Der Kleingartenverband kann Ihnen natürlich untersagen, das Sie sich dort hauptwohnsitzlich einrichten.

Rein melderechtlich ist das in aber möglich.

 
 
 
 
 
 
vor 528 Tage und 17 Stunden.

Kundenantwort

Und kann ich gegenüber dem Kleingartenverband auf das Gewohnheitrecht pochen, oder bin ich nur auf deren Zustimmung angewiesen, die ich freiwillig nicht erhalten würde?

Geduldet war ich dort nicht, aber ich habe stets betritten dort zu wohnen und habe dem Kleigartenverband keine Handhabe in die Hand gegeben. Als Sie mich rausschmeißen wollen vor vielen Jahren habe ich mich mit dem Anwalt gewehrt.
Mit den Nachbarn kam ich gut klar weil ich zurückgezogen als Erimit dort lebte und besondere geitige Arbeit mache. Das haben die meisten respektiert.

 
 
 
 
 
 
Gepostet von raschwerin vor 528 Tage und 17 Stunden.

Antwort des Experten

Wenn man schon von einem Gewohnheitsrecht ausgehen kann, können Sie sich darauf auch berufen.

 
 
 
 
 
 
vor 528 Tage und 17 Stunden.

Kundenantwort

Ab wann kann man von einem Gewohnheitsrecht ausgehen, was gehört dazu?

 
 
 
 
 
 
Gepostet von raschwerin vor 528 Tage und 17 Stunden.

Antwort des Experten

Das ist vor allem ein zeitliches Moment. In der Regel muss man aber schon von einem Zeitraum von 5 Jahren sprechen.

 
 
 
 
 
 
vor 528 Tage und 17 Stunden.

Kundenantwort

Mit dem Gewohnheitsrecht scheint mir schon etwas komplizierter, so daß ich da noch nicht sicher bin, aber mit dem Melderecht haben sie mir geholfen.

Ich danke XXXXX XXXXXür Ihre Antworten.

Ist es mit 20 Euro ok, das wäre sehr schön.

Ich wünsche Ihnen alles Liebe

 
 
 
 
 
 

Akzeptierte Antwort

Ja, alles ok.

Ihnen auch alles Gute.

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Experte: raschwerin
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Positive Bewertungen:93,3%
Akzeptierte Antworten: 869

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