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Ich mochte ein Auto kaufen.Der Verkäufer hat mir zugeschickt folgende Abschiherung:Absicherung Ihrer Zahlung
Zu dem Vertrag Nr.BPA121112-3MS
Käufer: Mirco Stellmacher - Zur Dampfmühle 13, 28 309 Bremen
Hiermit erhält der Käufer
vom Verkäufer:
R.M.Seeger Dienstleistungen
die
Garantie in Form einer „Versicherung an Eidesstatt“,
und in Form einer „Selbstschuldnerischen Bürgschaft“
dass bei Nichtlieferung der/des Fahrzeuge/s
die auf unser „Fahrzeugbeschaffungskonto“ entrichtete Zahlung
von € 27.482,- unverzinst aber in voller Höhe zurückerstattet wird.
Unverbindliche Lieferfrist: immer nach Liefermöglichkeit des Herstellers.
Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen:
Ihre persönliche Konfiguration aus dem deutschen Fahrzeugkonfigurator des jeweiligen
Herstellers, ist wesentlicher Bestandteil des zu Grunde liegenden Kaufvertrages.
Es handelt sich immer um ein neues, deutsches Bestellfahrzeug.
Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
AGB - im Anhang des zu Grunde liegenden, rabattierten Kaufvertrages
von R.M.Seeger Dienstleistungen.
Adelebsen, den 12.11.2012
Ist das alles korekt.

Gepostet vor 182 Tage.
Kategorie: Recht & Justiz
Status: GESCHLOSSEN
 
 
 
 
 
 

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Was haben Sie bisher versucht?: Ich mochte ein Auto kaufen.Der Verkäufer hat mir zugeschickt folgende Abschiherung:Absicherung Ihrer Zahlung Zu dem Vertrag Nr.BPA121112-3MS Käufer: Mirco Stellmacher - Zur Dampfmühle 13, 28 309 Bremen Hiermit erhält der Käufer vom Verkäufer: R.M.Seeger Dienstleistungen die Garantie in Form einer „Versicherung an Eidesstatt“, und in Form einer „Selbstschuldnerischen Bürgschaft“ dass bei Nichtlieferung der/des Fahrzeuge/s die auf unser „Fahrzeugbeschaffungskonto“ entrichtete Zahlung von € 27.482,- unverzinst aber in voller Höhe zurückerstattet wird. Unverbindliche Lieferfrist: immer nach Liefermöglichkeit des Herstellers. Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen: Ihre persönliche Konfiguration aus dem deutschen Fahrzeugkonfigurator des jeweiligen Herstellers, ist wesentlicher Bestandteil des zu Grunde liegenden Kaufvertrages. Es handelt sich immer um ein neues, deutsches Bestellfahrzeug. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ AGB - im Anhang des zu Grunde liegenden, rabattierten Kaufvertrages von R.M.Seeger Dienstleistungen. Adelebsen, den 12.11.2012 Ist das alles korekt.

 
 
 
 
 
 

Akzeptierte Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

der Makler versichert Ihnen, Ihnen dem im Voraus zu überweisenden Kaufpreis für das Fahrezeug dann zu erstatten, wenn es zu keiner Lieferung kommt.

Das ist für Sie günstig.

Das Risiko ist, das Sie wohl im Voraus zahlen müssen und damit das Insolvenzrisiko tragen: Wenn der Makler aus irgendwelchen Gründen insolvent gehen sollte, wäre der von Ihnen im Voraus überwiesene Kaufpreis möglicherweise nicht mehr zurück zu bekommen.

Darüber hinaus enthält die Versicherung des Maklers keine Lieferfrist. Sie sollten hier einmal in den AGB nachsehen, unter welchen Voraussetzungen Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurückverlangen können. Sicherer für Sie wäre, dass in der Versicherung gleich mit aufgenommen würden, wann Sie spätestens mit der Lieferung rechnen können und dass für den Fall, dass der Liefertermin verstreicht, Sie den von Ihnen entrichteten Kaufpreis sogleich zurückverlangen können.

Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

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Experte: Andreas Scholz
Kategorie: Recht & Justiz
Positive Bewertungen:95,3%
Akzeptierte Antworten: 750

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