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Ich habe den Leuten von Sofortrente Plus aus Versehen meine Bankdaten gegeben.Dann wurden mir 79 EURO abgebucht Ich habe dann den Betrag zurück gebucht.Die Folge eine Mahnung. Mann hat dieses Gespräsch mitgeschnitten.Jetzt im März das selbe zurück gebucht , aber den Vertrag vergessen zu kündigen.Sie wollen jetzt 166 Euro und drohen mit Inkasso und Folgekosten .Frage : Ist dies alles Rechtens?Ich werde dieses Ding sofort kündigen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Vermutlich versucht man Ihnen hier die Teilnahme an einem Gewinnspiel aufzudrängen.
Sie sollten zunächst den Vetragsschluss bestreiten und einen Nachweis des Vertrages fordern. Bis zu diesem Nachweis sollten Sie die Zahlung ausdrücklich verweigern.
Sofern hier von der Gegenseite vorgetragen wird, dass der angebliche Vertragsschluss über das Telefon zustande gekommen ist (dies ist ja vorgetragen worden), haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Sofern Sie nicht schriftlich über Ihr Widerufsbelehrt worden sind, hat die Frist von 14 Tagen noch nicht zu laufen begonnen, so dass Sie auch heute noch widerrufen könnten.
Sie sollten sofort nachweisbar (per Einschreiben) gegenüber der Firma hilfsweise (dieses Wort ist sehr wichtig!) den Widerruf erklären und ausdrücken, dass Sie weder einen Vertrag noch weitere Abbuchungen wünschen.Gleichzeitig sollten sie ausdrücklich die Weitergabe ihrer Kontodaten untersagen.
Damit ist ein Vertragsverhältnis, sofern denn überhaupt ein solches Zustande gekommen ist, beendet.
Gleichzeitig sollten Sie ihrer Bank mitteilen, dass von dieser Firma keine Abbuchungen zugelassen werden sollen.
Die Gegenseite muss hier beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist und nicht Sie . Wie bereits gesagt sollten Sie diesen Nachweis fordern und hilfsweise widerrufen.
Der Telefonmitschnitt reicht als Nachweis für einen Vertragsschluss jedoch nicht aus, sofern sie nicht nachweisbar und ausdrücklich vor der Aufzeichnung gefragt worden sind und ihr Einverständnis gegeben haben.
Ohne Einverständnis wäre diese Aufnahme nämlich in einem Gerichtsprozess grundsätzlich nicht verwertbar, da diese dann einem so genannten Beweisverwertungsverbot unterliegen würde.
Sie sollten also wie oben beschrieben vorgehen. Sollte man sie auch dann nicht in Ruhe lassen, sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Abwehr dieser Forderung beauftragen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren. Zufriedenheit bedeutet , dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der NordseeküsteDipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Diplom Jurist