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Wer bekommt die Intelligenzrente? Nur die, die in der DDR in die freiwillige Zusatzrente eingezahlt haben oder auch andere.
Sehr geehrter Kunde,vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.Für die Anspruchsberechtigung sind folgende drei Voraussetzungen maßgebend:1.) Betrieblich: Der Anspruchsteller muss seine Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb oder in einem diesem gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben. 2.) Persönlich: Der Anspruchsteller muss einen Abschluss als Ingenieur oder Ingenieur-Ökonom nachweisen können.3.) Sachlich: Zum fraglichen Zeotpunkt muss der Anspruchsteller tatsächlich in dieser Funktion (als Ingenieur/Ingenieur-Ökonom gearbeitet haben).Mit dem zu 1.) erläuterten Erforderniss der betrieblichen Zugehörigkeit ist im Übrigen gemeint, dass der Anspruchsteller in einem entsprechenden Betrieb der ehemaligen DDR beschäftigt gewesen sein muss. War dies nicht der Fall, scheidet ein Anspruch auf Intelligenzrente aus.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Fragen Sie bei Unklarheiten gerne nach. Haben Sie dagegen keine Nachfrage, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten. Beste Grüße Kristian Hüttemann Rechtsanwalt (postulationsfähig bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten)
Erfahrung: Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt